Clubvorstand PPC Rorbas

Präsident: Kuhn Urs Alten 8453
Kassier: Katsikadelis Theo Hagenbuch 8525
Vorstandmitglieder : Eduardo Cunha Embrach 8424

Beisitzer :

Der Clubvorstand hat das Clublokalgegründet (1993) und erstellt.
Der Vorstand ist das ausführende Organ des PPC Rorbas.

Für den Clubvorstand ist das Clublokal jeweils am Montagabend reserviert,sowie einzelne Tage im Jahr nach Absprache.
Die restliche Zeit steht das Clublokal dem Teilhaber zur Verfügung APER/FCPS

Der Vorstand besorgt seine ihm übertragenen Aufgaben grundsätzlich
als Kollegialgremium. Idealerweise sind im Vereinsvorstand verschiedene Kompetenzen und
unterschiedliches Fachwissen vertreten. Ganz entscheidend für alle Vorstandsmitglieder sind
der Wille zur Zusammenarbeit und eine gute Diskussionskultur. Um Traditionen nicht einfach
über Bord zu werfen, aber trotzdem zeitgemäss und innovativ zu bleiben, ist es sinnvoll, im
Vorstand bewahrende und innovative Kräfte zu vereinen. Im Sinne der Kontinuität sollte
darauf geachtet werden, dass das Gremium sowohl aus erfahrenen wie aus immer wieder
neuen Vorstandsmitgliedern besteht.

Kultur:
Der Vorstand prägt die Vereinskultur, d.h. die Art des Umgangs miteinander, wie die Vorstandsmitglieder miteinander kommunizieren, welche Wertvorstellungen wichtig sind.
Wesentlich für die Vereinskultur ist auch die Art und Weise, wie der Vorstand die Mitglieder informiert und mit diesen kommuniziert.
Vertretung gegen aussen: Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen und kann im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte abschliessen. Er informiert die Öffentlichkeit, gibt Stellungnahmen ab und kann notfalls im Namen des Vereins Gerichtsprozesse führen.


Weitere Befugnisse:

Musik:

Bis 22:00 Uhr in normaler Lautstärke. Allgemein ist zu beachten, dass der Lärmpegel tief zu halten ist. Wir sind verpflichtet, auf unsere Nachbarn        Rücksicht zu nehmen.

Lärm:

Der Anlass kann durch den Vermieter beendet werden, falls die Lärmemission den üblichen Rahmen überschreitet. Am Abend ist dem zu dieser Tageszeit ausgeprägten Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Betroffenen Nachbarn Rechnung zu tragen. Die Beendigung des Anlasses ist im Ermessen des verantwortlichen Vorstandsmitgliedes überlassen.

                                                       Beschädigungen:

Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen die durch den Mieter verursacht worden sind, wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei vereinsschädigendem Verhalten kann ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden.
Das Mieten unseres Vereinslokals setzt voraus, dass der Mieter die Mietbedingungen gelesen, verstanden und die Mietbedingungen anerkennt.

Weitere Befugnisse: Die Vereinsstatuten können dem Vorstand weitere Kompetenzen übertragen, zum Beispiel Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern oder die Befugnis,

Vorstandsmitglieder werden mit jedem Mitglied streng sein, das gegen die Richtlinien der Gesellschaft oder den reibungslosen Betrieb unseres Clubs verstößt. Reglemente zu erlassen etc. Ansonsten gelten die im Gesetz geregelten Kompetenzen der Mitgliederversammlung (ZGB Art. 64 – 65).

Rorbas,13/09/2010

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